Schulbedarf
(z. B. Ranzen, Taschenrechner) – aktuell 130 €/65 € (jährlich, 2025)
Was ist das BuT?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine Leistung des Bundes für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Es soll sicherstellen, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Mehr erfahrenWer hat Anspruch auf das BuT?
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
Auch für berufstätige Eltern möglich!
Wichtig
- Kinder ab 6 Jahren müssen eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Kein Anspruch bei BaföG oder Ausbildung mit eigenem Einkommen
- Für berufstätige Eltern: Unbedingt den KIZ- und Wohngeld-Rechner prüfen:
Rechtsgrundlage
BuT-Leistungen werden gewährt über:
- SGB II (Bürgergeld)
- SGB XII (Sozialhilfe)
- BKGG (Kinderzuschlag, Wohngeld)
- AsylbLG (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz)
Was wird gefördert? – Leistungen im Überblick

Leistungen für Bildung
(0–25 Jahre):
Geregelt in § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b BKGG
- Kosten für Tagesausflüge & Klassenfahrten
(auch Kita!) - Schülerbeförderungskosten
(z. B. ÖPNV zur Schule) - Lernförderung (Nachhilfe),
wenn nötig um bestimmte Lernziele zu erreichen - Mittagessen in Kita oder Schule
(gesammte Kosten werden übernommen)

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
(0–18 Jahre)
§ 28 Absatz 7 SGB II / § 6b Absatz 1 Nr. 5 BKGG
- Mitgliedsbeiträge in Vereinen
(z. B. Fußball, Musikschule) - Ferienfreizeiten
- Kurse in künstlerischen, kulturellen oder sportlichen Bereichen – auch für Babys
Hinweis:
Der Teilhabebetrag kann auch in Summe genutzt werden (z. B. 45 € für ein Quartal, bspw. für Ferienprogramme)
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Anträge laufen meist über die Kommune, die Stadt oder das Jobcenter.
Die Verfahren sind unterschiedlich – wir helfen dir dabei!
Was viele nicht wissen
Das BuT gibt es nicht nur für Arbeitslose – Familien mit kleinem Gehalt können Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen – und haben dann auch Anspruch auf das BuT.
BuT kann auch rückwirkend ausgezahlt werden (z. B. bei Klassenfahrten)
Es gibt regionale und kommunale Unterschiede (z.B. in Berlin beim Bezug von Kinderzuschlag stellt man BuT-Anträge beim Bezirksamt)
Viele Schulen & Kitas kennen die Leistungen nicht vollständig
Je nach Alter der Kinder sind bis zu 1700 Euro pro Jahr und Kind möglich