Der BuT-Rechner

Dein OnlineCheck für Bildung und Teilhabe

Finde raus, wie viel Geld deine Familie erhalten kann.

Und lass dich direkt kostenfrei beraten!

Bis zu 1700 € pro Jahr und Kind sind möglich!

Wir helfen dir beim Beantragen.

„Ich dachte, ich würde die Anfrage an ein Amt schicken. Deshalb war ich sehr überrascht, dass noch am gleichen Tag ein Rückruf kam – und ich in meiner Muttersprache beraten wurde!
Und zwar so gut, dass ich endlich verstanden, wie ich die Extragelder für meine Kinde beantragen kann.“

Farah M. aus Magdeburg 

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Unabhängige Beratungsstelle

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Freundlich und auf Augenhöhe

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100% kostenfrei

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Jetzt checken, wie viel Geld deine Familie erhalten könnte

Du kannst BuT-Leistungen beantragen, wenn ihr Sozialleistungen erhaltet (Bürgergeld – ehemals HartzIV, “ALG II, Sozialgeld”, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG)

 
Unter 6 Jahre
Unter 18 in Schule
18 bis 25 in Schule
Anzahl
Schulbedarf
Freizeitaktivitäten
Mittagessen
Schülerticket
Nachhilfe
Tagesausflüge
Klassenfahrten
 
Mögliche Mittel
0,00

Wenn du alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abrufst und sie vom Amt bewilligt werden würden, könntet ihr jährlich den oben errechneten Betrag erhalten.

Wichtig: Einige Beiträge können je nach Wohnort unterschiedlich sein. Es handelt sich hier deshalb um Beispiel-Beträge.

Ruf an und wir beraten dich: 030 5771 3004 0

Oder lass’ oben die mögliche Summe berechnen und clicke auf “Beratung vereinbaren”. Wir melden uns bei dir!

Du erhältst Bürgergeld / Kinderzuschlag / Wohngeld / Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG?

Dann stehen dir und/oder deinen Kindern mehrere Hundert Euro  über das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT) zu:

Leistungen für Bildung – für Kinder und Schüler*innen von 0–25 Jahren

  • Kostenübernahme für Tagesausflüge
  • Kostenübernahme für mehrtägige
    Klassenfahrten
  • Geld für Schulmaterialien
  • Schulische Nachhilfe
  • Mittagessen in der Kita/Schule
  • Schülertickets (Fahrscheine)

Leistungen für Teilhabe – für Kinder und Schüler*innen von 0–18 Jahren

  • Geld für Freizeitaktivitäten; z.B. Sportverein, Tanzschule, Schwimmkurs, Musikschule, Theatergruppe
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Diese BuT-Leistungen können jedes Jahr und für jedes Kind bewilligt werden.

„Ich war mehr als zufrieden mit der Beratung. Ihre Kollegin hat mir alles ausführlich erklärt und im Nachgang an das Gespräch noch eine E-Mail geschickt. Das Jobcenter hat uns auch alles gewährt, was meinem Kind zusteht: den Ausflug, wegen dem ich bei Ihnen angerufen habe und wir haben sogar das Geld für das Essen in der Kita für zwei Jahre rückwirkend erstattet bekommen, also das was ich hätte gar nicht zahlen sollen. Sie können sehr gerne Ihrer Kollegin sagen, dass die Beratung mega war und ich sehr glücklich darüber bin.“

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