Der BuT-Rechner

Dein OnlineCheck für Bildung und Teilhabe

Finde raus, wie viel Geld deine Familie erhalten kann.

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pro Jahr über
1.000€
aus dem BuT möglich

„Ich dachte, ich würde die Anfrage an ein Amt schicken. Deshalb war ich sehr überrascht, noch am gleichen Tag Antwort zu erhalten.
Super, dass Sie so gut erreichbar sind.“

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Jetzt checken, wie viel Geld deine Familie erhalten könnte

Du kannst BuT-Leistungen beantragen, wenn ihr Sozialleistungen erhaltet (Bürgergeld – ehemals HartzIV, “ALG II, Sozialgeld”, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG)

 
Unter 6 Jahre
Unter 18 in Schule
18 bis 25 in Schule
Anzahl
Schulbedarf
Freizeitaktivitäten
Mittagessen
Schülerticket
Nachhilfe
Tagesausflüge
Klassenfahrten
 
Mögliche Mittel
0,00

Wenn ihr alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abruft und sie vom Amt bewilligt werden würden, könntet ihr jährlich diesen Betrag erhalten.

Einige Beiträge können je nach Wohnort unterschiedlich sein. Es handelt sich hier  deshalb um Beispiel-Beträge.

Ruf an und wir beraten dich: 030 5771 3004 0

Du erhältst Bürgergeld / Kinderzuschlag / Wohngeld / Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG?

Dann stehen dir und/oder deinen Kindern mehrere Hundert Euro  über das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT) zu:

Leistungen für Bildung – für Kinder und Schüler*innen von 0–25 Jahren

  • Kostenübernahme für Tagesausflüge
  • Kostenübernahme für mehrtägige
    Klassenfahrten
  • Geld für Schulmaterialien
  • Schulische Nachhilfe
  • Mittagessen in der Kita/Schule
  • Schülertickets (Fahrscheine)

Leistungen für Teilhabe – für Kinder und Schüler*innen von 0–18 Jahren

  • Geld für Freizeitaktivitäten; z.B. Sportverein, Tanzschule, Schwimmkurs, Musikschule, Theatergruppe
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Diese BuT-Leistungen können jedes Jahr und für jedes Kind bewilligt werden.

„Ich war mehr als zufrieden mit der Beratung. Ihre Kollegin hat mir alles ausführlich erklärt und im Nachgang an das Gespräch noch eine E-Mail geschickt. Das Jobcenter hat uns auch alles gewährt, was meinem Kind zusteht: den Ausflug, wegen dem ich bei Ihnen angerufen habe und wir haben sogar das Geld für das Essen in der Kita für zwei Jahre rückwirkend erstattet bekommen, also das was ich hätte gar nicht zahlen sollen. Sie können sehr gerne Ihrer Kollegin sagen, dass die Beratung mega war und ich sehr glücklich darüber bin.“

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