Synergien schaffen
– für Klarheit & Chancen­gerechtigkeit

Unser Auftrag

Die BuT-Beratung unterstützt nicht nur Familien bei der Beantragung der Leistungen, sondern begleitet auch Länder und Kommunen bei der erfolgreichen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). So tragen wir dazu bei, anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, Informationshürden abzubauen und die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu erhöhen.

Rechtsgrundlagen:
§§ 28 SGB II | § 34 SGB XII | § 6b BKGG | § 3 AsylbLG

Nutzen für öffentliche Stellen

  • Mehrsprachige, qualitätsgesicherte Beratung für Familien
  • Entlastung der Verwaltung durch vorbereitete und vollständige Anträge
  • Steigerung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen
  • Bereitstellung von Datengrundlagen für Steuerung und Evaluierung

Wirkung und Legitimation

Die BuT-Beratung trägt zur Umsetzung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention bei und unterstützt Länder und Kommunen bei der Erfüllung gesetzlicher Zielsetzungen. Sie ergänzt die Verwaltungsstrukturen um eine zugangsorientierte Perspektive mit nachweisbarer Wirkung.

0
durchgeführte Beratungs- und Aufklärungsgespräche
Im Zeitraum 01/2022 bis 12/2024
80%
der Familien stellen unmittelbar nach der Beratung einen BuT-Antrag
Dauerhafte Nennung im Familienportal des BMFSFJ als offizielle Anlaufstelle
BMFSJ

Indikatoren:

Verbesserte Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen
Steigerung der Antragszahlen
Reduktion abgebrochener Verfahren

Kooperationen – Zusammenarbeit mit Leistungsstellen

Die BuT-Beratung arbeitet eng mit Leistungsträgern zusammen, um die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhöhen. Wir bieten flexible Kooperationspakete, die sich an den Bedarfen Ihrer Behörde orientieren:

Kernvorteile im Überblick

Flexibilität:
Wahl des passenden Leistungspakets nach Bedarf (Basis, Erweitert, Premium)
Mehr Inanspruchnahme von BuT-Leistungen:
Familien und Jugendliche werden gezielt unterstützt
Entlastung der Leistungsstelle:
Unsere Beratung ergänzt die Arbeit vor Ort und sorgt für qualitativ hochwertigere Anträge
Niedrigschwelliger, mehrsprachiger Zugang:
Beratung in mehreren Sprachen (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular)
Aufklärung & Qualifizierung:
Fachkräfte und Multiplikator:innen werden geschult und beraten
Stärkung lokaler Netzwerke:
Die Zusammenarbeit mit zentralen Akteur:innen wie Schulen, Kitas, Beratungsstellen etc. wird gestärkt
Kostenfrei & nachhaltig:
Die Nutzung der Leistungen ist für Kooperationspartner:innen kostenlos und auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet

Unsere Beratungssprachen:

Deutsch
Arabisch
Englisch
Russisch
Ukrainisch
Farsi
Türkisch

Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen /Regionen

Die BuT-Beratung arbeitet mit Ministerien, Landesbehörden und Kommunen zusammen, um den Zugang zu BuT-Leistungen zu verbessern.

Neue Regionen sind im Aufbau. Eine interaktive Karte mit Ansprechpartner:innen und Förderpartner:innen folgt in Kürze. Sprechen sie uns an, wenn sie mit uns kooperieren wollen! Gemeinsam können wir echte Chancengerechtigkeit schaffen – für alle Kinder.

Unsere Regionen

Berlin
Nordrhein-Westfalen
(Rechtskreis BKGG – Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld)
Sachsen
Region Leipzig und Landeshauptstadt Dresden 

Wir beraten generell Anrufer*innen aus ganz Deutschland. An den oben genannten Standorten können Familien detailliert beraten werden.

Kontakt für Kooperationen

Sie sind auf Landesebene für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig oder planen die Weiterentwicklung Ihrer Umsetzung? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt:

Karoline Stündel

Strategische Ansprechpartnerin
Nordrhein-Westfalen

Esther Feiertag

Strategische Ansprechpartnerin
Berlin

Unsere aktuellen Förderpartner:

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