Gemeinsam die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen erhöhen

Unser Auftrag

Die BuT-Beratung unterstützt nicht nur Familien bei der Beantragung der Leistungen, sondern begleitet auch Länder und Kommunen bei der erfolgreichen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). So tragen wir dazu bei, anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, Informationshürden abzubauen und die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu erhöhen.

Rechtsgrundlagen:
§§ 28 SGB II | § 34 SGB XII | § 6b BKGG | § 3 AsylbLG

Nutzen für öffentliche Stellen

  • Mehrsprachige, qualitätsgesicherte Beratung für Familien
  • Entlastung der Verwaltung durch vorbereitete und vollständige Anträge
  • Steigerung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen
  • Bereitstellung von Datengrundlagen für Steuerung und Evaluierung

Wirkung und Legitimation

Die BuT-Beratung trägt zur Umsetzung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention bei und unterstützt Länder und Kommunen bei der Erfüllung gesetzlicher Zielsetzungen. Sie ergänzt die Verwaltungsstrukturen um eine zugangsorientierte Perspektive mit nachweisbarer Wirkung.

über
0
durchgeführte Beratungs- und Aufklärungsgespräche
80%
der Familien stellen unmittelbar nach der Beratung einen BuT-Antrag
Dauerhafte Nennung im Familienportal des BMFSFJ als offizielle Anlaufstelle
BMFSFJ

Indikatoren:

Verbesserte Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen
Steigerung der Antragszahlen
Reduktion abgebrochener Verfahren

Kooperationen – Zusammenarbeit mit Leistungsstellen

Die BuT-Beratung arbeitet eng mit Leistungsträgern zusammen, um die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhöhen. Wir bieten flexible Kooperationspakete, die sich an den Bedarfen Ihrer Behörde orientieren:

Kernvorteile im Überblick

Flexibilität:
Wahl des passenden Leistungspakets nach Bedarf (Basis, Erweitert, Premium)
Mehr Inanspruchnahme von BuT-Leistungen:
Familien und Jugendliche werden gezielt unterstützt
Entlastung der Leistungsstelle:
Unsere Beratung ergänzt die Arbeit vor Ort und sorgt für qualitativ hochwertigere Anträge
Niedrigschwelliger, mehrsprachiger Zugang:
Beratung in mehreren Sprachen (Telefon, E-Mail oder Kontaktformular)
Aufklärung & Qualifizierung:
Fachkräfte und Multiplikator*innen werden geschult und beraten
Stärkung lokaler Netzwerke:
Die Zusammenarbeit mit zentralen Akteur*innen wie Schulen, Kitas, Beratungsstellen etc. wird gestärkt
Zusammenarbeit nach Bedarf:
Von der Familienberatung über Fachkräfteschulungen bis zur Unterstützung von Informationsangeboten – wir richten unsere Zusammenarbeit an den Bedarfen vor Ort aus.

Unsere Beratungssprachen:

Deutsch
Arabisch
Englisch
Russisch
Ukrainisch
Farsi
Türkisch
Französisch

Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen /Regionen

Die BuT-Beratung arbeitet mit Ministerien, Landesbehörden und Kommunen zusammen, um den Zugang zu BuT-Leistungen zu verbessern.

Neue Regionen sind im Aufbau. Eine interaktive Karte mit Ansprechpartner*innen und Förderpartner*innen folgt in Kürze. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit uns kooperieren wollen! Gemeinsam können wir echte Chancengerechtigkeit schaffen – für alle Kinder.

Unsere Regionen

Wir beraten Familien aus ganz Deutschland. In den oben genannten Regionen können wir zusätzlich zu regionalen Zuständigkeiten und Besonderheiten beraten.

Kontakt für Kooperationen

Sie sind auf Landesebene für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig oder planen die Weiterentwicklung Ihrer Umsetzung? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt:

Stefanie Ritter

Strategische Ansprechpartnerin
Nordrhein-Westfalen
(in Vertretung)

Esther Feiertag

Strategische Ansprechpartnerin
Berlin

Unsere aktuellen Förderpartner:

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