Gemeinsam die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen erhöhen
Unser Auftrag
Die BuT-Beratung unterstützt nicht nur Familien bei der Beantragung der Leistungen, sondern begleitet auch Länder und Kommunen bei der erfolgreichen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). So tragen wir dazu bei, anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, Informationshürden abzubauen und die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu erhöhen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 28 SGB II | § 34 SGB XII | § 6b BKGG | § 3 AsylbLG
Nutzen für öffentliche Stellen
- Mehrsprachige, qualitätsgesicherte Beratung für Familien
- Entlastung der Verwaltung durch vorbereitete und vollständige Anträge
- Steigerung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen
- Bereitstellung von Datengrundlagen für Steuerung und Evaluierung
Wirkung und Legitimation
Die BuT-Beratung trägt zur Umsetzung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention bei und unterstützt Länder und Kommunen bei der Erfüllung gesetzlicher Zielsetzungen. Sie ergänzt die Verwaltungsstrukturen um eine zugangsorientierte Perspektive mit nachweisbarer Wirkung.
Indikatoren:
Kooperationen – Zusammenarbeit mit Leistungsstellen
Die BuT-Beratung arbeitet eng mit Leistungsträgern zusammen, um die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhöhen. Wir bieten flexible Kooperationspakete, die sich an den Bedarfen Ihrer Behörde orientieren:
Kernvorteile im Überblick
Unsere Beratungssprachen:
Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen /Regionen
Die BuT-Beratung arbeitet mit Ministerien, Landesbehörden und Kommunen zusammen, um den Zugang zu BuT-Leistungen zu verbessern.
Neue Regionen sind im Aufbau. Eine interaktive Karte mit Ansprechpartner*innen und Förderpartner*innen folgt in Kürze. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit uns kooperieren wollen! Gemeinsam können wir echte Chancengerechtigkeit schaffen – für alle Kinder.

Unsere Regionen
Wir beraten Familien aus ganz Deutschland. In den oben genannten Regionen können wir zusätzlich zu regionalen Zuständigkeiten und Besonderheiten beraten.
Kontakt für Kooperationen
Sie sind auf Landesebene für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig oder planen die Weiterentwicklung Ihrer Umsetzung? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Kontakt:

Stefanie Ritter
Nordrhein-Westfalen
(in Vertretung)

Esther Feiertag
Berlin