Synergien schaffen
– für Klarheit & Chancengerechtigkeit
Unser Auftrag
Die BuT-Beratung unterstützt nicht nur Familien bei der Beantragung der Leistungen, sondern begleitet auch Länder und Kommunen bei der erfolgreichen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). So tragen wir dazu bei, anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, Informationshürden abzubauen und die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu erhöhen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 28 SGB II | § 34 SGB XII | § 6b BKGG | § 3 AsylbLG
Nutzen für öffentliche Stellen
- Mehrsprachige, qualitätsgesicherte Beratung für Familien
- Entlastung der Verwaltung durch vorbereitete und vollständige Anträge
- Steigerung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen
- Bereitstellung von Datengrundlagen für Steuerung und Evaluierung
Wirkung und Legitimation
Die BuT-Beratung trägt zur Umsetzung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention bei und unterstützt Länder und Kommunen bei der Erfüllung gesetzlicher Zielsetzungen. Sie ergänzt die Verwaltungsstrukturen um eine zugangsorientierte Perspektive mit nachweisbarer Wirkung.
Indikatoren:
Kooperationen – Zusammenarbeit mit Leistungsstellen
Die BuT-Beratung arbeitet eng mit Leistungsträgern zusammen, um die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erhöhen. Wir bieten flexible Kooperationspakete, die sich an den Bedarfen Ihrer Behörde orientieren:
Kernvorteile im Überblick
Unsere Beratungssprachen:
Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen /Regionen
Die BuT-Beratung arbeitet mit Ministerien, Landesbehörden und Kommunen zusammen, um den Zugang zu BuT-Leistungen zu verbessern.
Neue Regionen sind im Aufbau. Eine interaktive Karte mit Ansprechpartner:innen und Förderpartner:innen folgt in Kürze. Sprechen sie uns an, wenn sie mit uns kooperieren wollen! Gemeinsam können wir echte Chancengerechtigkeit schaffen – für alle Kinder.

Unsere Regionen
Wir beraten generell Anrufer*innen aus ganz Deutschland. An den oben genannten Standorten können Familien detailliert beraten werden.
Kontakt für Kooperationen
Sie sind auf Landesebene für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig oder planen die Weiterentwicklung Ihrer Umsetzung? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Kontakt:

Karoline Stündel
Nordrhein-Westfalen

Esther Feiertag
Berlin